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Der Stubenrat

Die heute siebenköpfige illustre Körperschaft bestand ursprünglich aus fünf Mann – ein ganz gewöhnlicher Vereinsvorstand mit Präsident, Aktuar und Kassier. Erst nach und nach begann dieses Gremium, sich mit einem zeremoniellen Nimbus zu umgeben.

Als erstes Zeichen dieses Wandels darf die 1899 innerhalb des Vorstandes geschaffene Funktion des Weibels betrachtet werden. Der nächste bedeutsame Schritt: die allmähliche Umwandlung des Vorstandes zum hohen Stubenrat. Im Jahr 1910 taucht erstmals die Benennung des Vorsitzenden als Stubenmeister auf. In dieser Zeit entstanden auch die Bezeichnungen I. und II. Schryber, Säckelmeister, später auch noch der I. und II. Byrath. Nicht gesichert ist dagegen, wann der Vizepräsident zum Vice-Dominus wurde und wie es zu dieser Bezeichnung kam.

1911 wurde der Stubenrat in Talare eingekleidet, über die weisen Häupter wurden Allonge-Perücken gestülpt. Um das allgemeine Ergötzen und den Eindruck der Gelehrtheit noch zu erhöhen, begann der Rat, sich – für spezielle Anlässe und Zeremonien – eine eigene Form der althochdeutschen Sprache zuzulegen. Noch heute wird diese im Donatorenbuch, dem Liber honoris, verwendet. So viel Vornehmheit rief geradezu nach zusätzlichen, den Status unterstreichenden, Attributen. So erhielt der Stubenmeister alsbald eine Kette mit einem Schautaler um den Hals gehängt, die um 1920 durch die heutige Prachts- und Prunkkette abgelöst wurde. Es versteht sich von allein, dass ein dermassen herausgeputzter Stubenmeister nicht mehr auf einem gewöhnlichen Wirtshausstuhl Platz nehmen konnte, sondern dringend eines besonderen Thrones bedurfte. Er erhielt dann folgerichtig von einigen Freunden einen wunderschön geschnitzten Stubenmeisterstuhl geschenkt, worin er sich bis zum heutigen Tage von seinem Volke bewundern lassen kann. In dieser Form und Aufmachung besteht der Stubenrat, von kleinen Änderungen abgesehen, heute noch. Eine einschneidende Änderung – die die Gemüter entsprechend in Wallung brachte und die Gesellschaft beinahe entzweite – brachte erst die Statutenänderung von 1984, als die Bezeichnung Stubenmeister durch Dominus ersetzt wurde.

Mit einer Statutenänderung im Jahre 2017 wurde die Organisation neu gegliedert: Nun ist der Präsident das oberste Organ der Gesellschaft, der Dominus repräsentiert die Gesellschaft nach aussen und ist zugleich Stellvertreter des Präsidenten.

Dominus-Kette

 

Die Gesellschafter

Die Gründer der Fidelitas haben sich keine Gedanken darüber gemacht, auf welche Weise oder wie viele Mitglieder in ihren Kreis aufgenommen werden könnten, damals eine reine Zusammenkunft von Zechbrüdern. Man traf sich im Restaurant des Hotels Rütli, war zwanglos und fröhlich und lieferte sich heitere Wortgefechte über die Tische hinweg. Wer zufällig anwesend war und mitzechte, wurde ohne weitere Zeremonie aufgenommen. So wuchs die Mitgliederzahl bis zum Jahre 1906 schon auf 200 an. Als sich herausstellte, dass diese Art von Rekrutierung doch nicht der Weisheit letzter Schluss war, wurde bei der ersten Statutenrevision von 1905 gefordert, es soll dafür gesorgt werden, dass nicht jeder Esel in die Gesellschaft aufgenommen werde. Der Antrag blieb vorerst ohne Erfolg. Erst 1911, bei der zweiten Revision, wurde die Mitgliederzahl auf 150 und später bei der Revision von 1933 auf 100 beschränkt. Auch wurde von da an darauf geachtet, dass die Kandidaten Eignungen mitbrachen, die für dem Gesellschaftsleben nützlich waren, z. B. musikalisch, handwerklich begabt, schreibgewandt usw. Die Begrenzung auf 100 Mitglieder sollte mehr als 50 Jahre Gültigkeit haben.

1989 wurde die maximale Mitgliederzahl neu auf 120 festgelegt. Damit zogen die Gesellschafter nach hartem Ringen die Konsequenzen aus der Tatsache, dass die gestiegene Lebenserwartung der heutigen Menschen auch vor den Fidelitässlern nicht halt gemacht hat. Der Anteil der dem aktiven Gesellschaftsleben entwachsenen Mitglieder vergrösserte sich massiv, ohne dass – aufgrund der Begrenzung auf 100 Mitglieder – neue, junge Mitglieder hätten aufgenommen werden können. Die Aufgaben der Gesellschaft konzentrierten sich deshalb auf immer weniger Schultern, was auf die Länge bei Einzelnen doch dann mehr Frust als Lust ausgelöst hat.

Mit der Aufnahme von 9 vielversprechenden Neumitgliedern schickte sich die Gesellschaft im Jubilämsjahr 1992 an, diesen Mangel zu beheben und sich neue Energien zuzuführen. An der Generalversammlung werden die neuen Kandidaten durch ihre Göttis vorgestellt. Im ersten Mitgliedsjahr gelten sie als Säuglinge und erlangen ab der zweiten GV das Stimm- und Wahlrecht. In den ersten drei Jahren können Neuzugänger in allen Komitees eingesetzt werden, erst danach werden sie fix einem Komitee zugeteilt. Neumitglieder werden überwiegend im Vergnügungs- und Umzugskomitee eingesetzt. Erst ab dem 65. Altersjahr kann ein Fidelitässler die Übernahme einer ihm vom Stubenrat zugedachten Aufgabe ablehnen. Im Allgemeinen macht man von diesem Recht wenig Gebrauch, ist doch die Komitee-Arbeit zugleich auch der ideale Ort für freundschaftliches Zusammensein und ungezählte Happenings und Streiche.

Generell sind die Gesellschafter sehr argwöhnisch, was die Diskussion von Altersgrenzen angeht. So scheiterte vor einigen Jahren der Versuch, die zuvor erwähnte Altersgrenze auf 60 Jahre herabzusetzen, kläglich. Als noch viel unmöglicher erwies sich das vom Stubenrat 1989 vorgetragene Ansinnen, die Gesellschafter ab dem 60. Altersjahr als Senioren zu bezeichnen. Älter werdende Fidelitässler wollen partout nicht zum alten Eisen abgeschoben werden, wie sie in flammenden Worten erklärten. So kommt denn auch der Harmonie zwischen jüngeren und älteren Gesellschaftern eine absolut zentrale Bedeutung für die Kameradschaft innerhalb der Gesellschaft zu.